Die Lehrveranstaltung beginnt erst in der 2. Woche der Vorlesungszeit (22.10.2025)
In der Vorlesung werden wir uns mit Grundlagenfragen des Rechts beschäftigen. Dazu zählen Fragen wie etwa: Was ist Recht? Was unterscheidet Recht und Moral voneinander? Was gibt dem Recht seine normative Legitimation? Kann es ungerechtes Recht geben? Neben solchen allgemeinen Grundlagenfragen werden wir uns auch mit spezifischeren Grundlagen klassischer Rechtsphänomene beschäftigen: Was ist Strafe? Ist staatliches Strafen gerecht? Worin besteht der Grund für eine Teilung rechtlicher Befugnis, insbesondere eine Trennung zwischen Rechtsprechung und Rechtsetzung? Worin besteht die normative Verbindlichkeit von Verträgen. Ziel ist es, grundlegende Begriffe, Positionen und Argumente kennenzulernen, die sich mit philosophischen Grundlagenfragen des Rechts beschäftigen.
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