Bitte beachten Sie §12 Absatz 2 Ihrer Studienordnung: Wenn Sie bereits bei Aufnahme des Q-Master-Studiums mindestens 50 LP in der Fachwissenschaft der Germanistik oder der Mathematik nachgewiesen haben, können Sie Ihre Fach- und Professionsbezogene Ergänzung frei wählen. In allen anderen Fällen müssen Sie die Fach- und Professionsbezogene Ergänzung im Rahmen Ihres vertieften Faches studieren.
Als Lehrveranstaltungsnachweis verwenden Sie bitte in allen Fällen das Formular für die Fach- oder professionsbezogene Ergänzung (Download über die Seiten des Prüfungsbüros).