Info zur Überschrift : LFP mit Beginn im Sommersemester (2 SWS) und Fortsetzung im Wintersemester (2 SWS)
Hinweis |
Dieses Format entspricht der seit der Studienordnung 2023 vorgesehenen Form und dem idealisierten Studienverlaufsplan und sollte von allen Studierenden belegt werden, die das Praxissemester regulär im nächsten Wintersemester absolvieren möchten. |
Einrichtungen |