Unabhängig von der konkreten Benennung im Einzelnen gelten alle aufgelisteten Kurse gleichwertig als Colloquium entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung. Beachten Sie bitte, dass auch die Teilnahme an einem Colloquium über einen entsprechenden Lehrveranstaltungsnachweis beim Prüfungsbüro belegt werden muss.